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Impressum und Redaktion: Rechtliche Informationen

Impressum und Redaktion: Rechtliche Informationen

Stehst du vor der Aufgabe, das Impressum für deine Website oder deinen Blog zu erstellen, und fragst dich, was genau unter „Impressum Redaktion“ fällt? Keine Sorge, diese Verwirrung kennen viele. Du hast vielleicht schon die Pflichtangaben für dein Unternehmen oder deinen Einzelunternehmer-Auftritt gesehen, aber wenn du Inhalte veröffentlichst – zum Beispiel als News-Seite, ein sehr aktives Hobby-Magazin oder eine Online-Plattform mit wechselnden Autoren – wird die Sache mit der „Impressum Redaktion“ plötzlich etwas komplizierter. Ich erkläre dir Schritt für Schritt, was das bedeutet, wann du es brauchst und wie du rechtlich sicher navigierst. Es geht darum, Transparenz zu schaffen, damit deine Leser wissen, wer hinter den Texten steckt.

Was bedeutet das überhaupt: impressum redaktion?

Im Grunde bezieht sich der Zusatz „Redaktion“ im Impressum immer dann auf die Bereiche deines Mediums, die sich mit der eigentlichen journalistischen oder redaktionellen Arbeit beschäftigen. Das ist besonders relevant, wenn du unter das sogenannte Telemediengesetz (TMG) fällst oder eine journalistische Sorgfaltspflicht hast. Wenn du einfach nur deine Dienstleistungen als Einzelkämpfer anbietest, reicht das normale Impressum. Aber sobald du regelmäßig Inhalte veröffentlichst, die informieren, Meinungen transportieren oder redaktionell betreut werden, kommt der Begriff ins Spiel.

Stell dir vor, du betreibst einen Blog, der sich intensiv mit Kochrezepten auseinandersetzt. Täglich kommen neue Tipps und Tests hinzu. Deine Leser vertrauen dir. Genau hier setzt die Forderung nach Transparenz an. Wer ist verantwortlich für die Inhalte, die du veröffentlichst? Die reine Angabe deines Namens als Betreiber reicht oft nicht mehr aus, wenn eine redaktionelle Struktur dahintersteht.

Wann brauche ich einen redaktionellen Verweis im impressum?

Die Notwendigkeit eines speziellen Hinweises zur Redaktion ergibt sich primär aus dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Auch wenn du kein klassischer Fernsehsender bist, gelten viele seiner Paragrafen für Online-Angebote, die inhaltlich Nachrichten oder Meinungen verbreiten. Entscheidend ist die Frage, ob du ein „Telemedienangebot mit journalistisch-redaktionell gestaltetem Inhalt“ betreibst.

Typische Szenarien, in denen du über eine Impressum Angabe für die Redaktion nachdenken solltest:

• Du betreibst ein Online-Magazin mit festen Themenbereichen.

• Du veröffentlichst häufig aktuelle Nachrichten oder Analysen.

• Mehrere Personen arbeiten aktiv an den Inhalten mit, nicht nur du als alleiniger Inhaber.

• Du bietest Kommentarmöglichkeiten oder Foren an, die moderiert werden müssen.

• Du möchtest die Verantwortlichkeit für bestimmte Rubriken klar trennen.

Wenn du nur deine eigene kleine Website pflegst, auf der du alle paar Monate ein paar Tipps teilst, ist der Aufwand geringer. Sobald es aber um eine professionelle Verantwortung für redaktionelle Inhalte geht, musst du genauer hinschauen.

Die verpflichtende angabe: verantwortlich gemäß § 55 RStV

Der wichtigste Paragraph, wenn es um die Verantwortung für Inhalte geht, ist § 55 des Rundfunkstaatsvertrages. Dieser verlangt, dass bei Angeboten mit journalistisch-redaktionellem Inhalt eine Person namentlich genannt wird, die für diese Inhalte verantwortlich ist. Diese Person wird oft als Verantwortlicher Redakteur bezeichnet.

Was bedeutet das praktisch für dein Impressum?

• Die Angabe der verantwortlichen Person: Du musst den Namen (Vor- und Nachname) der Person angeben, die die letzte redaktionelle Kontrolle über die veröffentlichten Texte hat.

• Die Adresse: Gib die Postanschrift an, unter der diese Person erreichbar ist. Oft reicht die allgemeine Geschäftsadresse des Betreibers, wenn der Verantwortliche dort seinen Sitz hat.

• Kontaktmöglichkeiten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Person oder der zentralen Stelle sind Pflicht.

Oftmals bist du als Inhaber des Mediums gleichzeitig der Verantwortliche Redakteur. In diesem Fall gibst du einfach deinen eigenen Namen und deine Daten an, fügst aber den Zusatz hinzu: „Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt gemäß § 55 RStV ist [Dein Name].“ Das schafft Klarheit für deine Leser und für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen.

Was tun bei wechselnder verantwortung oder mehreren redakteuren?

Hier wird es spannender. Was, wenn du einen freien Mitarbeiter hast, der für die Sport-Sektion zuständig ist, und eine andere Person, die sich um Technik kümmert? Du kannst nicht einfach alle Namen ins Impressum schreiben, das wäre unübersichtlich und birgt unnötige Risiken für alle Beteiligten.

Deine beste Lösung ist die Benennung eines Gesamtverantwortlichen. Das ist die Person, die letztendlich die Aufsicht über das gesamte journalistische Angebot hat. Dies ist meistens der Betreiber der Website oder ein leitender Redakteur. Der Gesamtverantwortliche übernimmt die rechtliche Verantwortung für alle veröffentlichten Inhalte, auch wenn er sie nicht selbst geschrieben oder redigiert hat.

Du kannst aber in deinem Impressum auch eine Zuordnung vornehmen, um die Transparenz zu erhöhen. Ein Beispiel für die Formulierung könnte sein:

• „Für die Rubrik ‚Wissen‘ ist namentlich Herr/Frau [Name] verantwortlich.“

• „Die allgemeine redaktionelle Verantwortung liegt bei [Dein Name/Betreibername].“

Diese spezifische Zuordnung hilft, wenn es um Inhalte spezifischer Ressorts geht. Denke daran: Wer im Impressum genannt ist, haftet auch. Sei dir dieser Tragweite bewusst, wenn du jemanden als verantwortlichen Redakteur festlegst, der nicht du selbst bist.

Praxis-Tipps für dein aktuelles impressum

Du bist jetzt dabei, dein bestehendes Impressum zu prüfen und möchtest sicherstellen, dass alles korrekt ist, gerade im Hinblick auf deine redaktionelle Seite. Hier sind ein paar konkrete Schritte, die du sofort umsetzen kannst, um Abmahnfallen zu vermeiden, die oft im Zusammenhang mit der nennung des verantwortlichen im impressum entstehen.

VIDEO: Rechtliche Rahmenbedingungen – Staatliches Informationshandeln | Interview mit Prof. Dr. Schulte

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Sammle tiefgehende Einblicke zu Impressum und Redaktion: Rechtliche Informationen mit dieser Liste von Links.

Impressum für das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at)

Schritt 1: Überprüfe deine Inhaltsstruktur

Sei ehrlich zu dir: Ist deine Seite mehr als nur eine Visitenkarte? Wenn du regelmäßig neue, redaktionell bearbeitete Texte lieferst, handelt es sich um ein Telemedienangebot im Sinne des RStV. Wenn ja, weiter zu Schritt 2.

Schritt 2: Definiere den Verantwortlichen

Bestimme eine feste Person, die die letzte redaktionelle Hoheit besitzt. Das ist die Person, die im Zweifelsfall die Verantwortung trägt und im Impressum stehen muss. Wenn du dies selbst bist, halte das fest.

Schritt 3: Formuliere den Hinweis klar und auffindbar

Das Impressum muss leicht und unmittelbar erkennbar sein. Das bedeutet: keine versteckten Links, keine tiefen Klicks. Der Hinweis auf die redaktionelle Verantwortung muss direkt dort stehen, wo der Rest deiner Pflichtangaben ist. Nutze Formulierungen, die klarstellen, dass es sich um die Einhaltung der Telemedien-Vorschriften handelt, zum Beispiel: „Angaben gemäß § 55 Abs. 2 RStV“ oder „Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 55 RStV“.

Schritt 4: Trenne Werbung von redaktion

Ein häufiger Stolperstein ist die Vermischung von bezahlten Inhalten (Werbung, Sponsored Content) und redaktionellen Beiträgen. Stelle sicher, dass alles, was als redaktionelle Leistung verkauft wird, auch unter die Verantwortung des genannten Redakteurs fällt. Kennzeichne Werbung immer deutlich als solche. Das schützt den als Impressum Redaktion verantwortlichen vor der Verwechslung mit Werbeinhalten.

Denke daran: Wenn du Affiliate-Links nutzt oder bezahlte Beiträge veröffentlichst, muss die redaktionelle Unabhängigkeit gewahrt bleiben. Der genannte Verantwortliche muss garantieren können, dass diese Inhalte trotz kommerzieller Beteiligung objektiv dargestellt werden.

Zweifel beseitigen: ist mein hobby-projekt betroffen?

Viele fragen sich: „Ich schreibe doch nur über meine Leidenschaft, muss ich wirklich ein vollständiges Impressum für die Redaktion pflegen?“ Die Grenze ist manchmal fließend, aber das Gesetz legt Wert auf die Struktur und die Regelmäßigkeit der Veröffentlichung. Wenn dein Hobby-Blog über Jahre hinweg täglich neue Inhalte liefert und eine hohe Reichweite erzielt, agierst du im geschäftlichen Sinne, auch wenn du kein Geld damit verdienst. Die Rechtslage orientiert sich an der Art des Mediums, nicht nur am monetären Gewinn.

Wenn du unsicher bist, nimm die vorsichtigere Variante. Ein vollständiges Impressum mit der Nennung eines Verantwortlichen kostet dich nur wenige Minuten der Zeit, nimmt dir aber später viel Ärger ab. Es zeigt deinen Lesern und auch Wettbewerbern, dass du professionell und transparent arbeitest.

Habe keine Angst vor der Komplexität. Letztendlich geht es um Vertrauen. Deine Leser wollen wissen, wer hinter den Informationen steht, die sie konsumieren. Wenn du das klar kommunizierst, hast du schon viel gewonnen.

Häufig gestellte fragen

brauche ich das immer für mein impressum?

Nein, die spezielle Angabe zur redaktionellen Verantwortung nach § 55 RStV brauchst du nur, wenn dein Angebot journalistisch-redaktionelle Inhalte in erheblichem Umfang bietet. Wenn du nur eine einfache Firmenwebsite betreibst, reicht das normale Impressum mit allen Pflichtangaben aus dem TMG aus.

was passiert, wenn ich keinen verantwortlichen nenne?

Wenn du journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietest und die Pflicht zur Nennung eines Verantwortlichen nach § 55 RStV ignorierst, drohen Abmahnungen. Juristisch gesehen handelst du rechtswidrig, da die gesetzlich geforderte Transparenz fehlt. Das kann zu teuren Unterlassungsaufforderungen führen.

darf ich den verantwortlichen einfach austauschen?

Ja, du kannst den Verantwortlichen ändern, aber du musst dies sofort im Impressum aktualisieren. Wenn eine neue Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt, muss diese neue Person namentlich im Impressum genannt werden. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich, die Zuständigkeit gilt immer für die aktuell veröffentlichten Inhalte.